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28. April 2024

Expertentalk mit Gernot Baier

Expertentalk mit Gernot Baier, dem Leiter der Unterabteilung Wahlrecht, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen des Landes Kärnten.

Expertentalk mit Gernot Baier, dem Leiter der Unterabteilung Wahlrecht, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen des Landes Kärnten.

Transkript

Expertentalk Gernot Baier

Hallo und herzlich willkommen zum heutigen Expertentalk, dieses Mal mit Gernot Baier. Er ist der Leiter der Unterabteilung im Amt der Kärntner Landesregierung, die den schönen Namen hat: Wahlrecht, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen. Er ist zuständig für die Durchführung der Wahlen in Kärnten. Herr Baier, 2024 gibt es zwei große Wahlen, die anstehen: Die eine am 9. Juni - die steht ja fix fest - die EU-Wahl und im Herbst wird - sowie es jetzt aussieht - auch die Nationalratswahl stattfinden. Wer ist bei der EU-Wahl am 9. Juni stimmberechtigt, beziehungsweise in weiterer Folge bei der Nationalratswahl.

Zunächst einmal danke für die Einladung. Wahlberechtigt sind nachstehende Personen: Man muss spätestens am Wahltag den 16. Geburtstag feiern. Das ist sozusagen der Cut, dann österreichische StaatsbürgerInnen und Unionsbürger, also sprich EU-Bürger,

die bei uns den Hauptwohnsitz haben. Dann die sogenannten Auslandsösterreicher, wenn sie in der Wählerevidenz erfasst sind, bei Auslandsösterreichern ist so, es gibt ein sogenanntes Wahlkarten-Abo - das heißt, sie werden normalerweise ohnehin verständigt. Wenn jemand jetzt neu ins Ausland verzieht, kann er theoretisch bis zum 24. 4. - also, das ist quasi der Schluss der Auflegung des Wählerverzeichnis, noch den Antrag stellen auf Aufnahme. Die EU-Bürger müssen das bis zum Stichtag, der ja schon vorbei ist, der war am 26. 3., beantragt haben. Und es darf auch, das ist auch ein wichtiger Hinweis, es darf kein Wahlausschließungsgrund, im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegen. Das spricht aber das Gericht sozusagen im Urteil aus, dass jemand das aktive Wahlrecht verliert. Das ist eher selten. 

Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Stimmabgabe zu geben oder zu ermöglichen? Auf was müssen Sie besonders aufpassen?

Im Zusammenhang mit den Europawahlen ist, wie auch bei den Nationalratswahlen, die sogenannten Bundeswahlen, zu sagen, dass eigentlich die zentrale Wählscheibe das Innenministerium, Bundesministerium für Inneres, ist und die dortige Wahlabteilung. Fachlich korrekt heißt dann die Bundeswahlbehörde. Wir sind - also ich bin Mitglied in der Landeswahlbehörde - und dann gibt es noch auf den Bezirkshauptmannschaften, die Bezirkswahlbehörden und auf Gemeindeebene die Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörden, und fliegende Wahlkommissionen und dergleichen. Großteil dieser Arbeiten wird letztlich auch von den - bei den jeweiligen Gebietskörperschaften tätigen Personen - also sprich Gemeindebedienstete - auf den BH-Tätigen und eben bei uns, Landesbedienstete, durchgeführt. Wie gesagt, im Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 hat es eine umfangreiche Änderung der Wahlkarten-Logistik gegeben, die jetzt natürlich vor allem die Gemeinden vor große Herausforderungen stellt, weil es mit dem aktuellen - mit unserer aktuellen Landtagswahlordnung - komplett diametral auseinandergeht. Zum Beispiel gibt es keine Briefwahlbehörden auf Gemeindeebene mehr, sondern es wird jetzt hauptsächlich, über die Bzeirksverwaltungsbehörden, sozusagen eingesammelt und am zweiten Tag vor dem Wahltag an die Gemeinden retourniert und die Gemeinden zählen die Wahlkarten zusammen, mit den am Wahltag abgegebenen Stimmen, beziehungsweise den Wahlkarten, die schon direkt bei ihnen eingelangt sind. Weil es haben, zum Beispiel jetzt auch Wähler die Möglichkeit, wenn sie eine Wahlkarte holen, auch auf der Gemeinde sofort zu wählen und die Wahlkarte abzugeben. Das ist auch neu - das ist bisher nur in den Statudarstädten gegangen. Ja, wir das Landeswahlbehörde. Sind sozusagen das Bindeglied zwischen den Gemeindewahlbehörden, den Bezirkswahlbehörden - unter uns jetzt sozusagen - und der Bundeswahlbehörde. Also wir verkünden dann zum Beispiel auch am Wahltag das vorzeitige Ergebnis und nach Auszählung der letzten Briefwahlkarten das endgültige Ergebnis, müssen das auch kund machen und letztlich das Gesamtergebnis obliegt wieder der Bundeswahlbehörde - also die Kundmachung desselben. 

Viele Ebenen, bis ein Ergebnis zustande kommt.

Genau ja und viel Arbeit, die wahrscheinlich nach außen nicht gesehen wird.

Nicht gesehen wird - aber das Ergebnis wird dann präsentiert. Die EU-Wahl ist eine Besonderheit, da auch Unions-Bürgerinnen und Bürger, die den Hauptwohnsitz in Österreich haben, wählen können. Wieviele Personen - oder kann man das überhaupt genau sagen - Wie viele Personen hier, also EU-Bürger und Bürgerinnen wählen dürfen in Österreich - oder in Kärnten?

Na ja, die endgültige Zahl aller Wahlberechtigten liegt ja erst, wie schon vorher erwähnt, mit Abschluss des Wahlverzeichnisses vor. Das heißt am 15. Mai 2024. Eine gesonderte Anführung der Unionsbürger - sozusagen - die gewählt haben, gibt es nicht. Wir haben aber aus der Vergangenheit, zum Beispiel von den Europawahlen 2019, haben wir in Kärnten ungefähr 440.000 Wahlberechtigte gehabt. Davon waren ungefähr 2.700 EU-Bürger und etwa 3.500 Auslandsösterreicher, die eben bei ihrer früheren Heimatgemeinde oder Hauptwohnsitzgemeinde - sozusagen das Wahlkarten-Abo haben und dort teilnehmen. Bei den Bundespräsidentenwahlen 22 - also einer neueren Wahl - wo es natürlich keine Unionsbürger - wo die Unionsbürger nicht stimmberechtigt waren, haben wir ungefähr 434.000 Wahlberechtigte gehabt - also knapp weniger und davon circa 4.650 Auslandsösterreicher. Aber, wie gesagt, eine gesonderte Auswertung, wie viele Unionsbürger, wie viele Auslandsösterreicher, die Stimme abgegeben haben, ist nicht vorgesehen, weil das wäre dann einerseits ein zu großer bürokratischer Aufwand, im Gesetz ist das aber nicht vorgesehen und außerdem könnte man da sonst allenfalls das Wahlgeheimnis verletzten. Also wenn zum Beispiel nur ein oder zwei Auslandsösterreicher in der Gemeinde wahlberechtigt sind, dann kann man sich bei bei der Wahlkartenauszählung ungefähr denken. Deswegen, auch aus diesem Grund, ist es wahrscheinlich nicht vorgesehen.

Thema Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Also, ohne diese wäre eine Wahl, ja nicht durchführbar und nicht denkbar. Ist es mittlerweile schwieriger geworden, oder gleich in der Vergangenheit, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden? Und wie findet man diese Wahlhelferin und Wahlhelfer? Gibt es besondere Ausbildungen?

Na ja, grundsätzlich wird es, wird es immer schwieriger für die Wahlbehörden, Beisitzer zu finden, die eigentlich von den´Parteien nominiert werden. Natürlich haben wir auch

Wahlhelfer im weiteren Sinne, zu denen ja auch ich mich zähle, und auf den Gemeinden natürlich, also sprich die mit der jeweiligen Gebietskörperschaft in einem Dienstverhältnis stehen, die hauptsächlich die Arbeit machen und wie gesagt, die Parteien können auf allen Ebenen Beisitzer und Ersatzbeisitzer nominieren beziehungsweise Vertrauenspersonen und am Wahltag Wahlzeugen - wie Sie erwähnt haben, wird es immer schwieriger - ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass 2016 die Bundespräsidentenwahl ja aufgehoben wurde - sprich auch vielleicht Angst vor einer strafrechtlichen Verurteilung. Und ja, scheinbar gibt es generell ein Problem, Leute zu mobilisieren, jetzt auf Parteienebene für solche - sage ich jetzt einmal unter Anführungszeichen - “undankbare” Tätigkeiten am ganzen Wahltag, im Wahllokal zu verbringen und zuzusehen - und dann auch natürlich, das mit zu verantworten. Es hat insofern jetzt, der Bundesgesetzgeber reagiert, als er als eine Entschädigung eingeführt wurde, für Beisitzer für Bundeswahlen. Grundsätzlich kann man sagen, die Gemeinden bekommen vom Bund einen pauschalen Kostenersatz pro wahlberechtigte Person von 2 Euro, und daneben hat man für die Ersatzbeisitzer und Ersatzbeisitzerinnen ein Modell geschafften, dass eine steuerfreie - muss man auch dazu sagen - Vergütung vorsieht,

abhängig davon, wie lange die jeweiligen Wahllokale offen haben. Das bewegt sich in einem Bereich zwischen 33 und 100 Euro pro Beisitzer, wenn er den ganzen Zeitraum, der eben genannt ist, anwesend war. Natürlich Pause, oder was dazwischen Essen, kann man natürlich immer machen, aber man sollte auch die gesamte Wahlzeit dann auch drüben sein und auch mitarbeiten. Und damit hofft der Bundesgesetzgeber eben auch, dass man vielleicht doch wieder mehr Mitglieder für die Wahlbehörden bekommt.

Also eine kleine Entschädigung als Motivation, hier Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu sein seitens des Bundes.

Ich danke Gernot Baier fürs Kommen - also fürs ins Studio Kommen - Ihnen danke ich fürs Zusehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie das nächste Mal wieder dabei sind.

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